Kenntnispflicht für Drohnen
Seit dem 07.04.2017 ist die neue LuftVO in Kraft. Die neuen Regelungen betreffen insbesondere den gewerblichen Einsatz von Flugrobotern und Drohnen. Die Neuerungen wirken sich demnach nicht nur auf die Erstellung von Luftbildern und Luftbildaufnahmen mit Flugrobotern und Drohnen aus, sondern auch auf die photogrammetrische Vermessung und Inspektion.
Insbesondere im Bereich der photogrammetrische Vermessung und Inspektion mit Flugrobotern und Drohnen, kommen oftmals Geräte zum Einsatz, deren Gewichte deutlich oberhalb der vorgegebenen Grenzwerte liegen.
Für Flugroboter und Drohnen ab einer Starmasse von 0,25kg gilt eine generelle Kennzeichnungspflicht. Für die digitale Industrievermessung sowie Bauwerks- & Industrie-Inspektion kommen oftmals Flugroboter und Drohnen zum Einsatz, die durch die Verwendung weiterer Sensortechnik Startgewichte von über 2kg aufweisen.
Piloten, die z.B. 3D-Vermessungen mit derartigen Flugrobotern und Drohnen ausführen benötigen ab dem 01.10.2017 einen Kenntnisnachweis.
Mehr zu diesem Thema:
http://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/LR/151108-drohnen.html
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